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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 15.03.1990 - 2 Ta 41/90   

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LAG Hessen, 15.03.1990 - 2 Ta 41/90 (https://dejure.org/1990,7755)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.03.1990 - 2 Ta 41/90 (https://dejure.org/1990,7755)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. März 1990 - 2 Ta 41/90 (https://dejure.org/1990,7755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwerbehinderte; Vorgreiflichkeit; Hauptfürsorgestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.1978 - 1 Ta 52/78

    Kündigungsschutzklage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 15.03.1990 - 2 Ta 41/90
    Das Beschwerdegericht folgt dabei grundsätzlich der in der Rechtsprechung wohl überwiegenden Ansicht, wonach die Kündigungsschutzklage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, der gegen den Zustimmungsbescheid der Hauptfürsorgestelle Anfechtungsklage erhoben hat, schon wegen des arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatzes nicht unter Hinweis auf das schwebende verwaltungsgerichtliche Verfahren ausgesetzt werden darf (vgl. statt aller LAG Mainz in NJW 1978 S. 2263/2264, sowie die weiteren Fundstellennachweise bei Lepke in BB 1982, S. 2191 ff. Fn 19).
  • LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Schwerbehinderter; Aussetzung des

    Das Verwaltungs-(Gerichts)Verfahren ist so lange nicht vorgreiflich, wie das Arbeitsgericht nicht ausgeschlossen hat, dass es - erforderlichenfalls nach Beweisaufnahme - zu dem Ergebnis kommen kann, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen in seiner Entscheidungskompetenz liegenden Gründen unwirksam ist (I_AG Köln, Beschluss vom 3. Februar 1997 - 5 Ta 30/97 - LAGE § 148 ZPO Nr. 31; LAG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.1993 - 15 Ta 346/93 - RzK IV 8 a Nr. 33; LAG Köln, Beschluss vom 17.03.1992 - 10 Ta 4/92 - RzK IV 8 a Nr. 29; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 1990 - 2 Ta 41/90 - LAGE § 15 SchwbG 1986 § 15 Nr. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.1997 - 3 Ta 187/97

    Aussetzung des Verfahrens - Entscheidung der Hauptfürsorgestelle - Kündigung

    Der Bestand der Entscheidung hängt insoweit von der Rechtswirksamkeit des Zustimmungsbescheides der Hauptfürsorgestelle ab ( vgl. LAG Frankfurt, 15.03.90 - 2 Ta 41/90 - LAGE Nr. 2 zu § 15 SchwBG 1986; LAG Köln 17.03.1992 - 10 Ta 4/92 - LAGE Nr. 24 zu § 148 ZPO ).
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Rechtsprechung
   ArbG Wiesbaden, 07.12.1989 - 2 Ta 41/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,34878
ArbG Wiesbaden, 07.12.1989 - 2 Ta 41/90 (https://dejure.org/1989,34878)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 07.12.1989 - 2 Ta 41/90 (https://dejure.org/1989,34878)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 07. Dezember 1989 - 2 Ta 41/90 (https://dejure.org/1989,34878)
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